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Sprachförderung in der Grundschule
Sprache ist als Werkzeug des Denkens ein Schlüssel zum Bildungserfolg. Dabei geht es um alle Kinder - nicht allein um Kinder mit Migrationshintergrund. Die Auswertung der Orientierungsarbeiten in Klasse 2 durch die Ludwig-Maximilian-Universität München bestätigte die Ergebnisse von PISA und IGLU: Es ist nicht allein das Merkmal ndH, das die Leistungsentwicklung eines Schülers/einer Schülerin erklärt, sondern eine wesentlich Rolle für die Leistungsentwicklung spielen soziale und kulturelle Verhältnisse (Bildungsniveau, Berufsabschluss der Eltern, Buchbestand im Elternhaus). Soziale und kulturelle Herkunft sind in ihrer Wirkung gekoppelt - ndH spielt im Vergleich dazu eine geringere Rolle. Sprachförderung muss frühzeitig vor der Schule beginnen und in der Schule systematisch fortgesetzt werden. Ein Gesamtkonzept dafür liegt in Berlin seit 2004 vor. Art. 6 und 7 des Grundgesetzes haben zur Folge, dass die Entscheidung über einen Kitabesuch Elternrecht ist (auch wenn sprachliche oder entwicklungsbedingte Verzögerungen vorliegen). Es gilt zu erreichen, dass alle Eltern (mit und ohne Migrationshintergrund) aktiv daran mitwirken, dass ihr Kind optimale Lernanregungen erhält, die seine Sprachentwicklung und sein Weltwissen ebenso wie seine Persönlichkeitsentwicklung positiv unterstützen. Künftig wird ein kostenfreies letztes Kita-Jahr als Angebot an alle Eltern bereitstehen und damit allen Eltern das Angebot machen, ihr Kind zumindest ein Jahr vor der Einschulung einer verbindlichen institutionell eingerichteten Sprachförderung zuführen. Verpflichtende Sprachstandsfestellung nach SchulanmeldungRegelungen bis Sommer 2008Die Sprachstandsfeststellung erfolgte ab 2004 im letzten Quartal des Kalenderjahres vor Schuleintritt; entweder in der Kita oder - sofern ein Kind keine Kita besucht hat - in der Schule. Bei nicht hinreichender Sprachkompetenz erhalten Kita-Kinder eine gezielte Sprachförderung in ihrer Kita. Kinder, die keine Kita besuchen, nahmen bis Sommer 2008 im letzten halben Jahr vor Schulbeginn an verpflichtenden Sprachförderkursen an Schulen teil (SchulG § 55 (2), § 131 (2), GsVO § 6). Für die Kinder, die eine Kita besuchen, trifft die Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen die Aussage, dass das Sprachlerntagebuch in den Kitas zukünftig als eine Maßnahme zur Sprachstandsfeststellung im Sinne des §55, Absatz 2 SchulG gilt. Voraussetzung hierfür ist, dass das Sprachlerntagebuch flächendeckend, fachkundig und konsequent eingesetzt wird. Entsprechende Fortbildungen zur Einführung und Anwendung des Sprachlerntagebuches werden bereits angeboten. Sprachstandserhebungsinstrument "DeutschPlus"Der Screening-Test "DeutschPlus" wird als Sprachstandserhebung (Sprachgebrauch und Sprachverständnis) seit 2004 im Rahmen der Schulanmeldung im November für Nicht-Kita-Kinder in der Schule - für Kita-Kinder ab Sommer in der Einrichtung - durchgeführt. Während das Sprachlerntagebuch der Kita ein prozessbegleitendes Instrument ist, stellt DeutschPlus zu einem herausgehobenen Zeitpunkt - nämlich im Rahmen der Schulanmeldung im November - fest, ob das Kind bereits eine bestimmte Stufe der Sprachaneignung erreicht hat, die es ihm erlaubt, im Unterricht zu lernen. DeutschPlus eine Adaption des Instruments aus Niedersachsen "Fit für Deutsch", es wird in seit Frühjahr 2004 jährlich evaluiert, seit Herbst 2004 flächendeckend eingesetzt und in Bezug auf Schwellwert jeweils neu angepasst. Bericht zur Sprachstandsfeststellung 2005 Ergebnisse der Sprachstandserhebung 2005 Von 24.340 Kita-Kindern hatten 5.930 (24,4 Prozent) Förderbedarf (Vorjahr: 22,6 Prozent). Unter den 1.140 Kindern, die keine Kita besuchten, hatten 566 (49,6 Prozent) Förderbedarf (Vorjahr: 50,1 Prozent). Informationen zur Auswertung der Sprachstandserhebung (im Pressehandout S. 25) Sprachkurse an Schulen im Jahr 2006Von den Kindern mit Förderbedarf wurden seit Anfang Februar 5.930 in ihrer Kita gefördert. Ca. 600 Kinder, die keine Kita besuchten, wurden in ca. 80 Kursen wohnortnah an den Grundschulen bzw. in einzelnen Fällen in Kitas gefördert. Kurse an Schulen fanden zur Vorbereitung des Schuljahres 2006/07 ab 6. Februar 2006 an fünf Tagen in der Woche (mit Ausnahme der Schulferien) im Umfang von 3 Zeitstunden pro Tag statt. 2 Zeitstunden wurden von einer DaZ-Lehrkraft, 1 Zeitstunde von einer Erzieherin mit DaZ-Zusatzqualifikation (ehemalige Vorklassenleiterin) erteilt. An bestimmten Standorten wurden die Vorkurse durch Kooperation mit den Volkshochschulen und den bestehenden Angeboten der Mütter- bzw. Elternkurse flankiert - positive Wirkungen auf das Interesse der Eltern am Spracherwerb ihrer Kinder werden berichtet. Für die Sprachförderkurse vor Schuleintritt ist ein Gesamtkonzept erarbeitet worden, das Vorkurs und Schulanfangsphase verbindet. Vorkurse Februar - Juli 2006: ResümeeEine früher einsetzende - somit längerfristigere - gezielte Sprachförderung wäre für alle Kinder wünschenswert. Selbstverständlich ist für alle Kinder eine Fortsetzung der Sprachförderung in der Schulanfangsphase erforderlich. Das Elternhaus muss hier aktiv mitwirken. Alle Maßnahmen, mit denen unter den Eltern für den Besuch der Kita geworben wird, sind hier von hoher Bedeutung. In den Kursen zeigte sich,
Die Kinder nahmen regelmäßig und hoch motiviert am Kurs teil. Maßnahmen der Schule bzw. des Schulträgers zur Sicherung der Teilnahmepflicht waren überwiegend erfolgreich. Neben gezielten Sprachlernszenarios wurden in den Kursen alle Angebote vorschulischer Einrichtungen bereitgestellt, die den aktiven und passiven Sprachschatz stimulierten:
Eine Befragung der Kursleiter bestätigte die Konzeption der Kurse:
Zu bemerken waren in allen Kursen
Im Resümee waren deutliche individuelle Fortschritte beim Spracherwerb, im motorischen und feinmotorischen Bereich sowie im Bereich der Selbstsicherheit und Sozialkompetenz zu verzeichnen:
Auswertung der Vorkurse 2006 - Bericht für die Schulen vom August 2006 Sprachstandserhebung und vorschulische Sprachförderung ab Sommer 2008Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 13. März 2008 das Gesetz zur vorschulischen Sprach-förderung verabschiedet, das damit am 1. April 2008 in Kraft getreten ist. Bei allen Kinder des Jahrgangs 2003, die in Berlin gemeldet sind (und im Schuljahr 2009/10 eingeschult werden) wurde der Sprachstand nunmehr bereits vor der Schulanmeldung festgestellt. Nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, wird der Sprachstand der Kinder, die keine Kita besuchen, bereits ein Jahr vor Schuleintritt in einer Kita festgestellt. Wird ein Förderbedarf festgestellt, wird das Kind nunmehr in einer Kita gefördert. Für Kinder, die eine Kita besuchen, findet die Sprachstandserhebung sowie die Förderung in der bereits besuchten Kita statt. Eltern können, sofern ihr Einverständnis vorliegt, der Schulen mitteile, ob ihr Kind an einer Sprachstandsfeststellung /-förderung teilnimmt (oder teilgenommen hat). Nur mit Einverständnis der Eltern kann der Schule bei Schuleintritt auch das Sprachlerntagebuch übermittelt werden, das nähere Informationen über die Sprachentwicklung eröffnet. Gem. § 7 Abs. 2 der Grundschulverordnung wird zu Beginn der Schulanfangsphase für jedes Kind die individuelle Lernausgangslage ermittelt, um eine gezielte Förderung zu ermöglichen. Kinder, die z.B. durch Auslandsaufenthalte nicht an der Sprachstandsfeststellung bzw. -förderung teilgenommen haben und sprachliche Defizite aufweisen, müssten spätestens dann erkannt werden und eine entsprechende Förderung erhalten. Informationen zur Sprachstandserhebung und Sprachförderung ab 2008 Informationen zur Sprachstandserhebung "Deutsch Plus" und zur Sprachförderung vor SchulbeginnÜbersicht: Maßnahmen zur Sprachförderung in Kita und SchulanfangsphaseSprachlerntagebuch für die Kita Materialien zum Sprachlernen in Kita und Grundschule Überlegungen zur Sprachbeobachtung und Sprachförderung am Schulanfang - Hans Brügelmann / Erika Brinkmann 2006 Broschüre "Schulbeginn 2008" - Informationen für Eltern (Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung) Broschüre "Los geht's! Der erste Schultag" - Informationen zum Schulbeginn 2008 (Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung) Materalien zur Sprachförderung in Berlin Rahmenlehrplan und Handreichung DaZ (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Berlin) - Der Rahmenplan für Deutsch als Zweitsprache und die Handreichungen enthalten zielgerichtete Hinweise, didaktisch-methodische Impulse und konkrete Unterrichtsanregungen für die vorschulische Sprachförderung. Konzept "Integration durch Bildung" - Berlin Konzept Deutsch als Zweitsprache - DaZ - Berlin Materialien zur Sprachförderung allgemein "Handlungsorientierter Unterricht mit Lernszenarien" Hölscher / Piepho/Roche - kostenlose Downloadmöglichkeit beim Finken-Verlag Sprachförderung - Eine Scharnierstelle für die Kooperation von Kita und Grundschule.
Die Informationen auf dieser Seite spiegeln den Arbeitsstand bis Anfang 2008 wider. Ich nehme keine Aktualisierungen mehr vor, stelle die Materialien aber weiterhin hier zur Verfügung. |
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©opyright Dagmar Wilde, Berlin, April 2001 letzte Aktualisierung 22.03.2009Sofern
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