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Offene Ganztagsgrundschule
Aus den Empfehlungen des Forum Bildung vom 19.11.2001 geht hervor, dass Ganztagsangebote an allen Schulformen unter methodischen, erzieherischen sowie zeitlich-organisatorischen Aspekten erheblich zur Qualitätsverbesserung der schulischen Bildung beitragen können, sowohl zur Vermeidung von Benachteiligungen als auch zur Förderung von Begabungen. Voraussetzungen sind ein pädagogisches Konzept sowie eine entsprechende Qualifizierung der Lehrkräfte und der Schulleitung. Bis 2006 wurden in Berlin weitere 30 Ganztagsgrundschulen mit Mitteln des IZBB eingerichtet. Darüber hinaus erfolgte bis zum Schuljahr 2005/2006 ein Ausbau aller Grundschulen zu verlässlichen Halbtagsgrundschulen und die Einrichtung offener Ganztagsgrundschulen. Eine verlässliche Halbtagsgrundschule wird für Kinder mit einem Betreuungsanspruch gemäß KitaFöG zu einer offenen Ganztagsgrundschule, in der - entgeltpflichtig - eine Früh-, Nachmittags-, Spät- und Ferienbetreuung sowie ein Mittagsessen angeboten werden. (Eine Anspruchsberechtigung besteht, wenn die Eltern berufstätig sind, Arbeit suchen oder sich in der Ausbildung befinden.) Damit verbunden ist die Verlagerung der bisherigen Hortanplätze der öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe an die Grundschulen. Ab dem Schuljahr 2005/06 sind die Grundschulen für die Hortbetreuung zuständig. Jedes anspruchsberechtigte Kind erhält dann - entsprechend seinem individuellen Bedarfsanspruch - ein Bildungs- und Betreuungsangebot in der offenen Ganztagsgrundschule in Form von Frühbetreuung: 6 - 7.30 Uhr In der offenen Ganztagsgrundschule sollen Unterricht und Bildungs- und Betreuungsangebote des Nachmittags (13.30 bis 16 Uhr) inhaltllich miteinander verzahnt werden. Das pädagogische Konzept der Vernetzung der Vor- und Nachmittagsangebote ist Teil des Schulprogramms jeder offenen Ganztagsgrundschule. Im Schuljahr2006/07 gab es 306 offenen Ganztagsgrundschulen. Die räumlichen Voraussetzungen wurden bzw. wurden durch Um- und Erweiterungsbauten mit IZBB-Mitteln, durch Nutzung der Räume ehemaliger Kitas in direkter Nachbarschaft der Schule geschaffen. Eine Beteiligung von Trägern der freien Jugendhilfe an offenen Ganztagsgrundschulen ist möglich (§ 28 GrundschulVerordnung), sie wird durch eine Rahmenvereinbarung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport geregelt.
Gesamtkonzept zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern in Berlin Leitbild für die offene Ganztagsgrundschule (Drucksache des Abgeordnetenhauses von Berlin 15/2905) Kurzübericht zum "Leitbild für die offene Ganztagsgrundschule" Muster-Stundenplan einer 1. Klasse Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule - GrundschulVerordnung - GsVO (§ 26 Ganztagsgrundschule in offener Form; § 28 Kooperation der Schule mit Trägern der freien Jugendhilfe) Entwicklungsfelder der Ganztagsgrundschule
KMK Definition vom März 2003Ende März 2003 hat der Schulausschuss der KMK den Begriff "Ganztagsschule" neu definiert. "Unter Ganztagsschulen werden Schulen verstanden, bei denen im Primar– oder Sekundarbereich I
Es werden drei Formen unterschieden:
Entwicklungen in den Ländern Die offene Ganztagsschule in Nordrhein-Westfalen - Erste Ergebnisse 2006 (Studie im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) und des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen)
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©opyright Dagmar Wilde, Berlin, April 2001 letzte Aktualisierung 02.11.2008Sofern
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